Am gestrigen Dienstag hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Die Grundsteuer in ihrer jetzigen Form ist verfassungswidrig! Lesen Sie hier was sich nun ändert und für wen.
Warum muss die Grundsteuer überarbeitet werden?
Das wichtigste Argument: Die Berechnungsgrundlage der Steuer ist extrem veraltet. Es handelt sich um Einheitswerte, die teilweise bis 1935 zurückgehen. Eigentlich sollten diese Einheitswerte alle sechs Jahre neu festgestellt werden, doch dazu ist es wegen des hohen Aufwands nicht gekommen. So sind die Differenzen bei vergleichbaren Häusern in ähnlicher Lage im Laufe der Jahrzehnte immer größer geworden.
Zudem werden mit der bestehenden Steuer Menschen benachteiligt. Denn sie richtet sich in ihrer Endhöhe nicht etwa nach dem Vermögen, sondern liegt im Ermessen der Kommunen. Die Hebesätze sind daher in reichen Bundesländern wie Baden-Württemberg, Bayern und Hamburg durchschnittlich niedrig, dafür etwa in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein hoch. Aber selbst innerhalb der Bundesländer variiert es sehr stark, in NRW etwa zwischen 381 und 855 Prozent.
Bin ich auch betroffen?
Wenn Sie eine oder mehrere Immobilien besitzen ganz klar: Ja. Es müssen bundesweit 35 Millionen Grundstücke neu bewertet werden.
Bis wann wird die Grundsteuer neu geregelt?
Bis Ende 2019 muss die Berechnungsgrundlage überarbeitet werden. Nach Verabschiedung des Gesetzes gilt aber eine Übergangsfrist bis 2024.
Einheitswert, Hebesatz - wie berechnet sich die Grundsteuer eigentlich?
Der Vorgang ist recht kompliziert und somit für viele Menschen nicht transparent. Zunächst benötigen Sie den Einheitswert Ihres Grundstücks. Dieser wird mit der Grundsteuermesszahl multipliziert. Die Grundsteuermesszahl unterscheidet sich nach Gebäude- und Grundstücksart. Am Ende wird mit dem Hebesatz, den die Gemeinde festgelegt hat, multipliziert.
Grundsteuer = Einheitswert x Grundsteuermesszahl x Hebesatz
Was ändert sich nun?
Dazu gibt es zwei Vorschläge, über die noch entschieden werden muss. Erstens: Lediglich der Grundstückswert wird neu berechnet. Zweitens: Als Grundlage werden künftig Grundstück und Gebäudegröße herangezogen. Dann könnten auf Sie erheblich höhere Steuern zukommen! Teilweise kann es Berechnungen zufolge auf Verzehnfachung kommen.
Für Hausbesitzer heißt das zunächst: Keine Panik und abwarten, wie sich die Entscheidung gestaltet.